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Lasst Gastgärten im Winter offen – Gesundheitsschutz ist wichtiger als Anrainerschutz!
Schon seit Jahren gibt es eine Verordnung der Landesregierung, die die Sperrstunde von Gastgärten je nach Jahreszeit regelt und staffelt: Im Sommer offen bis 24:00, im Winter (16.9. bis 14.5.) bis 23:00. Diese Regelung ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen den Interessen der Gastronomen und ihrer Gäste, in der warmen Jahreszeit möglichst lange draußen im Freien…