Lasst Gastgärten im Winter offen – Gesundheitsschutz ist wichtiger als Anrainerschutz!

Schon seit Jahren gibt es eine Verordnung der Landesregierung, die die Sperrstunde von Gastgärten je nach Jahreszeit regelt und staffelt: Im Sommer offen bis 24:00, im Winter (16.9. bis 14.5.) bis 23:00.

Diese Regelung ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen den Interessen der Gastronomen und ihrer Gäste, in der warmen Jahreszeit möglichst lange draußen im Freien verweilen zu dürfen, und den Anrainern der Gastgärten, deren Ruhebedürfnis ab einer bestimmten Nachtstunde zu akzeptieren ist.

Doch dieses Jahr 2020 ist alles anders: Das Coronavirus hat es sich bei uns “gemütlich” gemacht!

Und allgemein ist mittlerweile bekannt: In geschlossenen Innenräumen fühlt sich das Virus wesentlich wohler als im Freien. Dort kann es viel leichter den “Bewohner” wechseln und sich verbreiten.

Was ist naheliegender, als es dem Virus schwerer zu machen, sich zu verteilen. Und das geht gut, indem man die Gastgärten einfach länger offen lässt.

Aktuell gilt eine vorverlegte Sperrstunde ab 22:00. Sobald diese verkürzten Öffnungszeiten wieder fallen, sollte die Landesregierung – im Interesse des Gesundheitsschutzes – die Gastgärten gleich lange offen lassen wie die Lokale selbst. Zumindest mal solange, wie sich das Virus bei uns herumtreibt, also etwa solange, bis die Ampel wieder auf grün springt.

Das wäre clevere Politik made in Vorarlberg!

(mein ZIB-Interview zu diesem Thema)

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